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Der „Lothar-Späth-Award” zielt auf erfolgreiche Innovationspartnerschaften bestehend aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung und einem Unternehmen (Start-up oder etabliertes Unternehmen). Beide Partner sollen gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zur Realisierung der vorgestellten Innovation beigetragen haben. Einer der beiden Partner muss seinen Sitz in Baden-Württemberg oder Thüringen haben. Das Partnerprojekt aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft wird über das Bewerbungsformular eingereicht.

Der „Lothar-Späth-Award” zielt auf erfolgreiche Innovationspartnerschaften bestehend aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung und einem Unternehmen (Start-up oder etabliertes Unternehmen). Beide Partner sollen gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zur Realisierung der vorgestellten Innovation beigetragen haben. Einer der beiden Partner muss seinen Sitz in Baden-Württemberg oder Thüringen haben. Das Partnerprojekt aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft wird über das Bewerbungsformular eingereicht.

Die eingehenden Bewerbungen werden zunächst durch ein hochqualifiziertes Gremium, bestehend aus Vertretern des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Fachexpertise, gesichtet und vorbewertet. Die angenommenen Bewerbungen gehen in den eigentlichen Auszeichnungsprozess ein.

Die eingehenden Bewerbungen werden zunächst durch ein hochqualifiziertes Gremium, bestehend aus Vertretern des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Fachexpertise, gesichtet und vorbewertet. Die angenommenen Bewerbungen gehen in den eigentlichen Auszeichnungsprozess ein.

PRÜFUNG UND BEWERTUNG

Die hochkarätige Jury des Lothar-Späth-Awards prüft und bewertet die angenommenen Bewerbungen in differenziertem, der Innovation jeweils angemessenem Vorgehen. Sie nominiert die Preisträger beziehungsweise zeichnet sie aus.

DIE KRITERIEN

Folgende Kriterien werden dabei besonders berücksichtigt:

  • Innovationshöhe gegenüber dem Stand der Technik
  • Benutzerorientierung
  • Gesicherte Technologie unter Berücksichtigung der Know-how-/Patentlage am Wirtschaftsstandort Deutschland und in Bezug auf den jeweiligen Technologiebereich
  • Modellcharakter bzw. Ausstrahlungskraft für weitere Unternehmen und Anwendungsfelder
  • Volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen
  • Besondere unternehmerische Leistung vor allem bei Start-ups
  • Aufbereitung und Originalität des Antrags
  • Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Nicht alle Bewertungskriterien müssen von den Bewerbungen erfüllt werden.

PRÜFUNG UND BEWERTUNG

Die hochkarätige Jury des Lothar-Späth-Awards prüft und bewertet die angenommenen Bewerbungen in differenziertem, der Innovation jeweils angemessenem Vorgehen. Sie nominiert die Preisträger beziehungsweise zeichnet sie aus.

DIE KRITERIEN

Folgende Kriterien werden dabei besonders berücksichtigt:

  • Innovationshöhe gegenüber dem Stand der Technik
  • Benutzerorientierung
  • Gesicherte Technologie unter Berücksichtigung der Know-how-/Patentlage am Wirtschaftsstandort Deutschland und in Bezug auf den jeweiligen Technologiebereich
  • Modellcharakter bzw. Ausstrahlungskraft für weitere Unternehmen und Anwendungsfelder
  • Volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen
  • Besondere unternehmerische Leistung vor allem bei Start-ups
  • Aufbereitung und Originalität des Antrags
  • Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Nicht alle Bewertungskriterien müssen von den Bewerbungen erfüllt werden.

Die Finalisten nehmen an der Preisverleihung im November 2025 teil und erfahren dort ihre Platzierung.

 

Die Preisverleihung & Preisträger 2023 finden Sie hier:

Preisverleihung 2023

Die Finalisten nehmen an der Preisverleihung im November 2025 teil und erfahren dort ihre Platzierung.

 

Die Preisverleihung & Preisträger 2023 finden Sie hier:

Preisverleihung 2023

WEITERE INFOS

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Wir helfen Ihnen gerne!

Per E-Mail: info@lothar-spaeth-award.de
Per Telefon: 07824 302 45 00